Ratgeber
Geschenke für Eltern und Großeltern
Eltern und Großeltern haben oft genug Dinge, aber selten genug gemeinsame Zeit mit der Familie. Diese Seite sammelt Ideen für Mama, Papa, Oma und Opa und zeigt die andere Richtung: Geschenke der Großeltern an die Enkel. Für größere Geldbeträge nennen wir die Regeln aus dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), abgerufen auf gesetze-im-internet.de am 27. Oktober 2026. Das ist eine allgemeine Information, keine Steuerberatung.

Ideen für Mama und Papa
| Art | Ideen |
|---|---|
| gemeinsame Zeit | Ausflug, Konzert, gemeinsames Kochen |
| Erinnerung | Fotobuch mit Familienbildern, digitalisierte alte Fotos oder Videos |
| Alltag | Hilfe im Garten, Reparatur im Haus, Einrichtung eines neuen Handys |
| Hobby | Kurs, Fachbuch, Zubehör |
Zum Muttertag gibt es eigene Ideen und den Termin unter Muttertagsgeschenke.
Ideen für Oma und Opa
Für Großeltern zählt oft der Kontakt zu Kindern und Enkeln. Geschenke, die das unterstützen:
- Fotokalender: jeden Monat ein neues Bild der Enkel.
- Fotobuch: ein Jahr in Bildern, mit kurzen Texten.
- Besuchsgutschein: feste Termine für gemeinsame Nachmittage.
- Gemaltes und Gebasteltes: von den Enkeln selbst gemacht.
- Hilfe mit Technik: Videotelefonie einrichten und erklären.
Fotogeschenke lassen sich mit wenig Aufwand gestalten. Ideen stehen unter Fotogeschenke, gedruckte Bücher auf dem Nachbarportal Fotobuch erstellen 123.
Gemeinsame Erlebnisse über Generationen
Ein Ausflug mit Großeltern, Eltern und Kindern verbindet alle. Achten Sie auf Wege, Pausen und Sitzplätze, damit alle mitkommen. Weitere Vorschläge sammelt die Seite Erlebnisgeschenke.
Geschenke der Großeltern an Enkel
Großeltern schenken oft Geld, etwa zur Taufe, zum Geburtstag oder für den Führerschein. Bei kleinen Beträgen spielt die Steuer keine Rolle: Übliche Gelegenheitsgeschenke sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG steuerfrei. Bei größeren Beträgen gelten die Freibeträge nach § 16 Abs. 1 ErbStG:
| Beziehung | Steuerklasse nach § 15 ErbStG | Freibetrag nach § 16 ErbStG |
|---|---|---|
| Kinder | I | 400.000 Euro |
| Enkel | I | 200.000 Euro |
| Eltern und Großeltern bei Schenkung | II | 20.000 Euro |
| Geschwister | II | 20.000 Euro |
Der Freibetrag für Enkel gilt nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG für Kinder der Kinder. Schenken also Kinder ihren Eltern Geld, gilt nur der Freibetrag der Steuerklasse II, weil Eltern bei Schenkungen nach § 15 Abs. 1 ErbStG in diese Klasse fallen.
Zehn Jahre im Blick behalten
Nach § 14 Abs. 1 ErbStG werden mehrere Schenkungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet. Wer regelmäßig größere Beträge an Enkel gibt, sollte das dokumentieren und bei Bedarf eine Steuerberatung fragen.
Häufige Fragen
Was schenke ich Großeltern, die schon alles haben?
Gemeinsame Zeit und Erinnerungen, etwa einen Fotokalender mit Bildern der Enkel oder feste Besuchstermine.
Wie viel Geld dürfen Großeltern ihren Enkeln steuerfrei schenken?
Nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG gilt für Enkel ein Freibetrag von 200.000 Euro innerhalb von zehn Jahren. Übliche Gelegenheitsgeschenke bleiben zusätzlich steuerfrei.
Gilt für Geschenke an die eigenen Eltern derselbe Freibetrag?
Nein. Eltern gehören bei Schenkungen nach § 15 Abs. 1 ErbStG zur Steuerklasse II, der Freibetrag beträgt 20.000 Euro.
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