Ratgeber

Geldgeschenke: aufteilen, verpacken, versteuern

Der Rechner oben teilt den Betrag eines Sammelgeschenks auf die Beteiligten auf. Darunter lesen Sie, wie Sie Geld ansprechend verpacken, ohne die Scheine zu beschädigen, und was das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) regelt. Quellen sind die Deutsche Bundesbank (Seite „Beschädigtes Geld“) und das ErbStG auf gesetze-im-internet.de, beide abgerufen am 27. Oktober 2026. Die Angaben sind allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Stand Oktober 20262 Min. Lesezeit
Hand steckt eine Grußkarte in einen Umschlag

Sammelgeschenk aufteilen

    Gerechnet wird in ganzen Cent. Geht der Betrag nicht glatt auf, bekommen die Personen mit dem größten Rundungsrest je einen Cent mehr, bei Gleichstand die vorderen. So ergeben die Anteile zusammen genau den Gesamtbetrag. Namen bleiben in Ihrem Browser und werden nicht übertragen.

    Sammelgeschenk fair aufteilen

    Bei Hochzeiten, runden Geburtstagen oder Abschieden im Job legen oft mehrere Menschen zusammen. Damit es keinen Streit gibt:

    • Eine Person sammelt das Geld und nennt einen festen Termin.
    • Legen Sie den Gesamtbetrag vorher fest oder lassen Sie jeden selbst entscheiden.
    • Notieren Sie, wer was gegeben hat, und teilen Sie den Betrag im Rechner auf.
    • Unterschreiben Sie alle auf einer gemeinsamen Karte.

    Passende Anlässe finden Sie bei den Hochzeitsgeschenken und den Geschenken im Job.

    Geld verpacken ohne Schäden

    Geldscheine lassen sich falten, rollen und mit Bändern an kleinen Bäumen, in Bilderrahmen oder in Schachteln befestigen. Vermeiden Sie Klebstoff, Tacker und Locher. Laut Deutscher Bundesbank werden absichtlich beschädigte Euro-Banknoten grundsätzlich nicht ersetzt. Beschädigte Scheine ersetzt sie in der Regel, wenn mehr als die Hälfte vorgelegt wird. Nutzen Sie Büroklammern, Geschenkband oder kleine Klarsichthüllen. Weitere Ideen stehen unter Geschenke verpacken.

    Wann Schenkungsteuer ein Thema wird

    Auch Geldgeschenke sind Schenkungen im Sinne des ErbStG. Steuerfrei sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG die üblichen Gelegenheitsgeschenke. Einen festen Betrag nennt das Gesetz dafür nicht. Bei größeren Summen gelten die persönlichen Freibeträge nach § 16 Abs. 1 ErbStG:

    Empfänger (Steuerklasse nach § 15) Freibetrag nach § 16 Abs. 1
    Ehegatte, eingetragener Lebenspartner 500.000 Euro
    Kinder und Stiefkinder 400.000 Euro
    Enkel 200.000 Euro
    übrige Personen der Steuerklasse I 100.000 Euro
    Steuerklasse II, etwa Geschwister, Nichten, Neffen 20.000 Euro
    Steuerklasse III, alle übrigen 20.000 Euro

    Nach § 14 Abs. 1 ErbStG werden Schenkungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet. Bei größeren Beträgen hilft eine Steuerberatung.

    Häufige Fragen

    Muss ich ein Geldgeschenk zum Geburtstag versteuern?

    Übliche Gelegenheitsgeschenke sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG steuerfrei. Darüber hinaus gelten die Freibeträge nach § 16 ErbStG.

    Darf ich Geldscheine für ein Geschenk falten oder bekleben?

    Falten und Rollen ist üblich. Absichtlich beschädigte Euro-Banknoten ersetzt die Bundesbank grundsätzlich nicht, verzichten Sie deshalb auf Kleber und Tacker.

    Wie teile ich ein Sammelgeschenk auf?

    Geben Sie Gesamtbetrag und Personen in den Rechner oben ein. Er zeigt den Anteil je Person.

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