Ratgeber
Geschenke kaufen: im Laden oder online
Ob Sie ein Geschenk im Laden oder im Internet kaufen, hat Folgen, wenn es nicht gefällt. Diese Seite fasst die Regeln zusammen. Grundlage sind die Verbraucherzentrale („Geschenke umtauschen: Das sind Ihre Rechte“, Stand 22. Dezember 2025) sowie §§ 312g, 355 und 356 BGB auf gesetze-im-internet.de, beide abgerufen am 27. Oktober 2026. Das ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Laden und Internet im Vergleich
| Punkt | Im Laden | Im Internet |
|---|---|---|
| Rückgabe, wenn es nicht gefällt | nur aus Kulanz oder mit schriftlicher Zusage | Widerruf in der Regel 14 Tage (§ 355 Abs. 2 BGB) |
| Beginn der Frist | entfällt | mit Erhalt der Ware (§ 356 Abs. 2 Nr. 1 a BGB) |
| Mängel | zwei Jahre Gewährleistung bei Neuware | zwei Jahre Gewährleistung bei Neuware |
| Personalisierte Ware | Kulanz | kein Widerruf (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB) |
| Verderbliche Ware | Kulanz | kein Widerruf (§ 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB) |
Die Angaben zur Gewährleistung und zur Kulanz im Laden stammen von der Verbraucherzentrale.
Kauf im Laden
Gefällt ein Geschenk nicht, gibt es laut Verbraucherzentrale keinen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch. Der Händler muss nur zurücknehmen, wenn er es beim Kauf schriftlich zugesagt hat. Oft geschieht ein Umtausch dann gegen andere Ware oder einen Gutschein. Fragen Sie deshalb an der Kasse nach und lassen Sie sich die Zusage auf dem Kassenbon vermerken.
Kauf im Internet
Fast jeder online geschlossene Vertrag lässt sich laut Verbraucherzentrale innerhalb von 14 Tagen widerrufen, auch wenn der Artikel nur nicht gefällt. Die Frist beginnt nach § 356 Abs. 2 Nr. 1 a BGB, wenn Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter die Ware erhalten haben. Bestellen Sie sehr früh, kann die Frist am Tag der Übergabe schon abgelaufen sein. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Frist an den Feiertagen noch laufen muss.
Ausgenommen sind nach § 312g Abs. 2 BGB unter anderem Waren, die nach individueller Auswahl gefertigt werden, etwa mit Gravur, und Waren, die schnell verderben. Mehr zu persönlich gestalteten Geschenken lesen Sie unter personalisierte Geschenke.
Lieferzeit einplanen
- Prüfen Sie die angegebene Lieferzeit vor der Bestellung.
- Rechnen Sie bei gestalteten Produkten Zeit für Vorschau und Korrektur ein.
- Planen Sie vor Feiertagen einen Puffer ein. Die Termine der Feiertage finden Sie bei Kalender 123.
Defekte Geschenke
Ist ein Geschenk kaputt, geht es nicht um Umtausch, sondern um Gewährleistung. Laut Verbraucherzentrale bestehen bei Neuware zwei Jahre lang Ansprüche, im Laden wie online. In den ersten zwölf Monaten muss der Händler beweisen, dass die Ware bei Übergabe mangelfrei war. Wie Sie zur passenden Idee kommen, lesen Sie unter Geschenk finden. Wer lieber einen Gutschein schenkt, findet Hinweise unter Geschenkgutscheine.
Häufige Fragen
Wann beginnt die Widerrufsfrist beim Online-Kauf?
Nach § 356 Abs. 2 Nr. 1 a BGB mit Erhalt der Ware. Die Frist beträgt 14 Tage.
Kann ich gravierte Geschenke widerrufen?
In der Regel nicht. § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB schließt individuell gefertigte Waren vom Widerruf aus, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Muss der Laden ein ungeliebtes Geschenk zurücknehmen?
Nein. Laut Verbraucherzentrale ist das Kulanz, außer der Händler hat es beim Kauf schriftlich zugesagt.
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